Grundlage einer ordnungsgemäßen tierärztlichen Betreuung von Schweinebeständen sind regelmäßige Bestandsbesuche. Dadurch können frühzeitig Probleme erkannt werden und somit größere Verluste bzw. Schäden vermieden werden.
Gesundheitliche Probleme in Schweinebeständen müssen sowohl unter tierschutzrechtlichen als auch unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten aufgearbeitet werden. Dabei steht der Tierschutz im Vordergrund, denn Ziel ist es, Leiden zu vermeiden.
Das Ziel von Prophylaxemaßnahmen ist es, die Infektionsketten zu unterbrechen und damit mittel- bzw. langfristig eine Verbesserung und Stabilität der Tiergesundheit zu erreichen. Prophylaxemaßnahmen umfassen unter anderem die Erstellung von Hygieneplänen sowie von Impfplänen unter Berücksichtigung des Erregerspektrums, der gesetzlichen Bestimmungen und der wirtschaftlichen Relevanz der Infektionen. Auch der Einsatz nicht antibiotischer Wirkstoffe wie z. B. Eisen dient im Rahmen der Prophylaxemaßnahmen zur Gesunderhaltung des Tierbestandes.
Sanierungsmaßnahmen werden bei Zoonosen oder persistierenden Infektionskrankheiten in Betracht gezogen. Dafür sollten allerdings alle Umstände und Einflußfaktoren äußerst sorgfältig abgewogen werden. Eine Sanierung erfolgt betriebsindividuell und muss nicht immer die Kompletträumung des Bestandes bedeuten.