Skip to main content
Allgemein

Bundesweite Erhöhung der Gebührenordung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ab dem 22.11.2022

By 8. September 2022September 14th, 2022No Comments

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben,
die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu
gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen
dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass
die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und
dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des
Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im
Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt
haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten
für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Auch die Rolle des/der
Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer
anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden. Die letzte Anpassung der GOT war 1999.

Weitere Informationen finden Sie auch unter der Seite der Bundestierärztekammer (www.bundestieraerztekammer.de)